Corona-Virus: „Positivliste“ angepasst
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die so genannte „Positivliste“ angepasst. Damit dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen.
Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. öffnen bzw. betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen ausgeübt werden dürfen, findet man hier:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_06_faq_corona_wirtschaft.pdf