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Corona-Virus - Ausgangsbeschränkungen

20.03.2020

Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkungen

Hier finden Sie die vorläufige Ausgangbeschränkung:
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/


Heute ab Mitternacht (0 Uhr von Freitag auf Samstag) gelten in ganz Bayern wegen des Coronavirus‘ Ausgangsbeschränkungen. Das hat Ministerpräsident Markus Söder heute bei einer Pressekonferenz verkündet. Die neuen Regeln gelten vorerst für zwei Wochen. "Wir fahren das öffentliche Leben nahezu vollständig herunter", sagte Söder.

Wichtig: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Triftige Gründe sind insbesondere
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
- Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
- Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Restaurants und Gaststätten sollen schließen. Für die kommenden 14 Tage wird es laut Söder nur noch "to go, Drive-in und Lieferungen" geben.

Die Appelle der vergangenen Tage haben leider nicht ausreichend gewirkt. Es gab und gibt trotz der bereits verhängten Maßnahmen nach wie vor noch sehr viele Gruppenbildungen. Es geht unserer Landesregierung aber nicht darum, jetzt einen "Lagerkoller" zu verursachen, betonte Söder: Sport im Freien und Spaziergänge sind erlaubt. ABER: Nur allein oder in der Familie.

Die Polizei wird dies alles kontrollieren. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

 




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