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Informationen aus dem Landratsamt Schweinfurt zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

14.06.2021

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 28.05.2021 mit Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt aufgrund erhöhter Infektionszahlen außer Kraft.

Darin waren in Gerolzhofen und Werneck eine Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen und ein jeweiliges Alkoholverbot geregelt.

Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenz-Werte (heute beträgt der Wert der 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt 7,8) werden wir die entsprechenden Regelungen nicht weiter verlängern.

Klarstellend bitten wir um Beachtung, dass an Busbahnhöfen eine FFP2-Maskenpflicht bereits aufgrund des § 10 S. 1 der 13. BayIfSMVO gilt.




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